Zulassung zum Studium der Germanistik

BESCHREIBUNG DER STUDIENRICHTUNG

VORTEILE DER STUDIENRICHTUNG

Germanistik ist eine Chance, die deutsche (und auch englische) Sprache professionell zu beherrschen sowie die Kultur der deutschsprachigen Länder und die Geschichte der deutsch-polnischen Nachbarschaft kennenzulernen. Im Bachelorstudium (licencjat) stehen folgende Spezialisierungen zur Auswahl: 1. Lehramt, 2. Translation, 3. Business und Wirtschaft. Im Masterstudium kann man zwischen Lehramt und Translation wählen. Spezialisten mit guten Deutschkenntnissen sind derzeit auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt.

Ihr Wissen kann während eines Praktikums in der Schule, im Übersetzungsbüro oder in einem Unternehmen vertieft, in Workshops, die von unseren Partnerunternehmen aus dem Bereich Dienstleistungen für Unternehmen durchgeführt werden, in Gastvorträgen,  Autorentreffen, in Forschungszirkeln „Kommers“ und „Translator“, im deutschsprachigen Studententheater sowie im Erasmus-Austausch u.a. mit Köln, Leipzig, Siegen, Göttingen, Düsseldorf, Augsburg, Würzburg und Zittau / Görlitz.

 

BESCHÄFTIGUNGSAUSSICHTEN

Unsere Absolventen arbeiten in kommunalen Einheiten und Unternehmen, Medien und Verlagen, Übersetzungs- und Tourismusbüros, polnisch-deutschen Organisationen sowie in den Strukturen der Europäischen Union. Da die Dreistadt (Gdańsk, Sopot, Gdynia) ein großes Zentrum des Geschäftsdienstleistungssektors (BPO und SSC) ist, werden Studenten und Hochschulabsolventen derzeit von Unternehmen, die sich u. a. mit Kundendienst und Unternehmensbuchhaltung befassen, sehr begehrt. Darüber hinaus unterrichten Absolventen des Lehramts Deutsch und Englisch in Kindergärten und Grundschulen (mit Bachelor-Abschluss) und Deutsch in allen Schularten (mit Master-Abschluss). Deutschland ist einer der aufnahmefähigsten Märkte, der größte Investor auf dem polnischen Markt und der häufigste Geschäftspartner polnischer Unternehmen.

 

ZULASSUNGSKRITERIEN für Bachelorstudium (licencjat)6)

Wettbewerb der Abiturzeugnisse1,2,3,4)

 

Schulfach

Fachmultiplikator

Deutsch

0,6

Polnisch

0,2

Ein Wahlfach: Biologie, Chemie, Philosophie, Physik / Physik und Astronomie, Geographie, Geschichte, Kunstgeschichte, Sozialkunde, Mathematik, eine EU-Amtssprache mit Ausnahme von Polnisch und Deutsch, Russisch5)

 

0,2

  1. Wenn der Kandidat das Fach der Reifeprüfung nicht abgelegt hat, erhält er für dieses Fach null Punkte.
  2. Das Ergebnis der Prüfung wird mit dem Multiplikator des Faches multipliziert. Das Ergebnis der Prüfung auf dem erweiterten Niveau wird mit dem Multiplikationsfaktor und zusätzlich mit einem Faktor von 1,5 multipliziert.
  3. § 5 des Senatsbeschlusses legt detaillierte Regeln für die Bewertung von Noten der Kandidaten mit dem internationalen IB-Abitur (Absatz 1 und 2), dem Europäischen Abitur EB (Absatz 3), Kandidaten aus zweisprachigen Klassen (Absatz 4) und dem neuen Abitur 2002 (Absatz 5) fest.
  4. Detaillierte Regeln für die Einstufung der Noten von Kandidaten mit dem alten Abitur sind in § 6 des Senatsbeschlusses festgelegt.
  5. Kandidaten für den Schwerpunkt Lehramt Deutsch/Englisch müssen Englisch wählen.
  6. Durch den Wegfall des Rekrutierungsverfahrens werden Preisträger der Danziger Wissensolympiade (Deutsche Sprachversion) aufgenommen.

 

 

ZULASSUNGSKRITERIEN für Masterstudium (magisterium) Germanistik

 

Zulassungsvoraussetzungen für Absolventen, die eine Diplomarbeit auf Deutsch verfasst oder eine Diplomprüfung auf dem Gebiet der Philologie abgelegt haben *

Zulassungskriterien

für Absolventen anderer Fachrichtungen

1. Grundkriterium: Wettbewerb der Diplomnoten – max. 100 Pkt.1)

2. Zusatzkriterium (für den Fall, dass die Anzahl der Personen mit der gleichen Punktzahl für die Diplomnote die für die Studienrichtung festgelegte Zulassungsgrenze überschreitet):  die Durchschnitsnote2)

 

* Das erwartete Niveau der Deutschkenntnisse ist B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Zertifikat oder Sprachprüfung an der UG)

 

1)  Die Regeln für die Umrechnung der Diplomnote in Punkte sind in § 7 Abs. 2 und 3 des Senatsbeschlusses festgesetzt.

2)  Die Regeln für die Berechnung und Überprüfung des Notendurchschnitts sind in § 7 Abs. 1 und 2 des Senatsbeschlusses festgesetzt.

1. Mündliche Prüfung in Deutsch – max. 50 Pkt.

Das erwartete Niveau der Deutschkenntnisse ist B2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Zertifikat oder Sprachprüfung an der UG)

 

2. Wettbewerb der Diplomnoten – max. 50 Pkt.1)

 

3. Zusatzkriterium (für den Fall, dass die Anzahl der Personen mit der gleichen Punktzahl für die Diplomnote die für die Studienrichtung festgelegte Zulassungsgrenze überschreitet): die Durchschnitsnote2)

 

1)  Die Regeln für die Umrechnung der Diplomnote in Punkte sind in § 7 Abs. 2 und 3 des Senatsbeschlusses festgesetzt.

2)  Die Regeln für die Berechnung und Überprüfung des Notendurchschnitts sind in § 7 Abs. 1 und 2 des Senatsbeschlusses festgesetzt.

Przejdź do Uchwały Senatu Uniwersytetu Gdańskiego nr 23/17 z dnia 27 kwietnia 2017 roku w sprawie warunków i trybu rekrutacji kandydatów na studia stacjonarne i niestacjonarne w Uniwersytecie Gdańskim w roku akademickim 2018/2019.

Pokaż rejestr zmian

Data publikacji: piątek, 7. Wrzesień 2018 - 00:11; osoba wprowadzająca: Jan Wit Doroszewski Ostatnia zmiana: piątek, 7. Wrzesień 2018 - 00:22; osoba wprowadzająca: Jan Wit Doroszewski